HomeBlogFrank Biedermann ImmobilienHausverwaltung in Mainz und Umgebung: In 5 Schritten zur Rücklage, die zu Ihrem Objekt passt

Hausverwaltung in Mainz und Umgebung: In 5 Schritten zur Rücklage, die zu Ihrem Objekt passt

„Dafür haben wir doch die Rücklage.“ Diesen Satz hörten wir in einer Eigentümerversammlung, kurz nachdem das Angebot für die Dachsanierung auf dem Tisch lag. Als Hausverwaltung in Mainz und Umgebung kennen wir den Moment danach: Der Kassensturz zeigte, dass die Rücklage nicht einmal ein Viertel der Summe deckte.

Der Rest wurde zur Sonderumlage, fällig innerhalb weniger Monate. Für manche Eigentümer ist das ein fünfstelliger Betrag, mit dem niemand geplant hat.

Warum eine Sonderumlage selten Pech ist

So etwas passiert nicht über Nacht. Es passiert über fünfzehn Jahre, in denen niemand die Zuführung zur Rücklage angefasst hat. Das Muster sehen wir als Hausverwaltung in Mainz und Umgebung fast immer gleich.

Die Rücklage wurde irgendwann einmal festgelegt. Seitdem wird sie Jahr für Jahr fortgeschrieben. Das Gebäude altert, die Baupreise steigen, der Betrag bleibt.

Ein Rechenbeispiel mit Faustwerten zeigt die Lücke: Für ein älteres Haus mit 600 Quadratmetern Wohnfläche ergeben 11,50 Euro pro Quadratmeter eine Jahreszuführung von 6.900 Euro. Fließen tatsächlich nur 2.000 Euro pro Jahr in die Rücklage, fehlen nach fünfzehn Jahren über 70.000 Euro.

Das Gesetz verlangt eine angemessene Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Was angemessen ist, sagt es nicht. Genau da beginnt das Problem: Ohne Plan wirkt jede Zahl richtig, bis das Dach kommt.

Wie wir als Hausverwaltung in Mainz und Umgebung die Rücklage planen

Eine passende Rücklage ist keine Gefühlssache. Sie ist Rechenarbeit plus ein ehrlicher Blick aufs Gebäude. Fünf Schritte reichen, und keiner davon braucht ein Gutachten.

1. Erst das Gebäude, dann die Zahl

Baujahr, Dach, Heizung, Fassade, Leitungen: Was steht in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren an? Ohne diese Liste ist jede Zuführung geraten.

2. Faustwerte als Realitätscheck nutzen

Die II. Berechnungsverordnung staffelt Instandhaltungskosten nach Gebäudealter. Bei Häusern, die älter als 32 Jahre sind, setzt sie bis zu 11,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr an (§ 28 Abs. 2 II. BV). Für die WEG ist das nicht bindend, aber ein ehrlicher Vergleichsmaßstab.

3. Die Zuführung regelmäßig anpassen

Die Höhe beschließt die Eigentümerversammlung mit dem Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Wer alle drei Jahre nachjustiert, braucht keine großen Sprünge. Wer fünfzehn Jahre wartet, bekommt die Sonderumlage.

4. Großmaßnahmen separat planen

Ein Dach oder eine Heizung mit absehbarem Termin gehört mit Zielbetrag und Zieljahr in die Planung. Nicht in die Hoffnung, dass die allgemeine Rücklage schon reicht.

Auch hier hilft ein Beispiel: Steht die Dachsanierung in acht Jahren an und kostet nach heutigen Preisen 120.000 Euro, braucht die Gemeinschaft dafür 15.000 Euro pro Jahr zusätzlich zur laufenden Zuführung. Das klingt viel, ist aber planbar. Eine Sonderumlage über dieselbe Summe ist es nicht.

5. Den Stand einmal im Jahr zeigen

Was ist drin, was kommt, was fehlt? Eine Rücklage, die niemand versteht, wird bei jeder Erhöhung bekämpft. Eine Rücklage, die jeder nachvollziehen kann, wird beschlossen.

In unseren Eigentümerversammlungen gehört der Rücklagenbericht deshalb fest auf die Tagesordnung. Drei Zahlen reichen: aktueller Stand, geplante Zuführung, nächste Großmaßnahme mit Zieljahr.

Was Sie als Eigentümer jetzt prüfen sollten

Zwei Fragen genügen für den ersten Check: Kennen Sie den aktuellen Rücklagenstand Ihres Objekts? Und wissen Sie, welche große Maßnahme als nächste ansteht?

Wenn eine der Antworten fehlt, lohnt der Blick in die letzte Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan. Steht dort seit Jahren derselbe Zuführungsbetrag, wurde die Rücklage vermutlich fortgeschrieben statt gerechnet. Fragen Sie außerdem, wann die Zuführung zuletzt erhöht wurde: Eine Antwort wie „das war schon immer so“ ist selbst schon die Antwort.

Dasselbe gilt für Kapitalanleger mit vermieteten Eigentumswohnungen. Die Erhaltungsrücklage gehört in jede Renditerechnung, auch wenn sie erst bei der nächsten Sanierung sichtbar wird.

Als Hausverwaltung in Mainz und Umgebung legen wir bei jeder Bestandsübernahme zuerst diese Zahlen offen. Wie wir Eigentümergemeinschaften dabei begleiten, lesen Sie auf unserer Seite zur WEG-Verwaltung.

Eine Sonderumlage ist selten Pech. Meistens ist sie eine Rücklage, die nie geplant wurde. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Objekt dasteht, sprechen Sie uns an. Verwaltung mit Weitblick.